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Überlassungsvereinbarung für BRITA Software
"Filtertausch-Management"
1. BRITA stellt dem Kunden die Software "Filtertausch-Management", die diesem ermöglichen soll den rechtzeitigen Tausch der eingesetzten BRITA Filtersysteme zu überwachen und zu planen, kostenfrei zur Verfügung.
2. Der Kunde erhält das nicht ausschließliche, zeitlich unbeschränkte, nicht übertragbare Recht, die Software insoweit zu vervielfältigen, als dies für ein Laden, Anzeigen lassen, Ablaufen lassen, Übertragen oder Speichern der Software erforderlich ist (bestimmungs-gemäße Nutzung).
3. Der Kunde wird die Software nur bestimmungsgemäß nutzen.
4. Der Kunde ist unter keinen Umständen berechtigt, die Software ohne unsere schriftliche Zustimmung an Dritte zu veräußern oder Dritten unentgeltlich zu überlassen.
5. BRITA übernimmt keinerlei Gewährleistung für die Software sowie keine Haftung für Schäden, die durch die Verwendung der Software oder deren möglichen fehlerhaften Funktionen resultieren. Die Verwendung erfolgt auf eigene Gefahr des Kunden.
BRITA GmbH
Heinrich-Hertz-Straße 4
65232 Taunusstein